Die 5 Kernpunkte der EU-Methanverordnung:
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Messung und Meldung aller Methanemissionen.
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LDAR (Leak Detection and Repair, Lecksuche und -reparatur)-Programm zur Leckerkennung ist Pflicht.
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Routinemäßiges Abfackeln/Ausblasen ist strikt verboten.
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Neue Ausrüstung muss emissionsfrei sein.
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Meldung der Methan-Intensität von Energie-Importen.